Zaunhöhe nach Bundesland
Wie hoch ein Zaun sein darf, entscheiden zwei Gesetze, nicht eines. Die Landesbauordnung sagt, ab wann ein Bauantrag nötig wird, das Nachbarrecht, was an der Grenze zulässig ist. Beide Werte für alle sechzehn Länder.

- In fünfzehn Ländern sind Einfriedungen bis 2,00 m verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Baden-Württemberg nennt im Innenbereich gar keine Höhengrenze.
- Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Nachbarrecht und Sichtdreiecke gelten trotzdem.
- Zum Nachbarn zählt die ortsübliche Höhe, je nach Land 1,20 bis 2,00 m. Fünf Länder haben dazu kein eigenes Gesetz.
- Gemessen wird ab dem natürlichen Gelände. Ein Sockel oder eine Mauer zählt zur Höhe dazu.
Die Werte für Ihr Bundesland
Alle 16 Bundesländer im Überblick
| Bundesland | Bauordnung | Nachbarrecht |
|---|
Alle sechzehn Landesseiten
Jede Seite nennt den Paragrafen der Landesbauordnung, die Regel des Nachbarrechts und die Besonderheiten, die in diesem Land regelmäßig zu Rückfragen führen.
Innenbereich ohne Höhengrenze
gavelBayernKein Nachbarrechtsgesetz
gavelBerlinOrtsüblich 1,25 m
gavelBrandenburgEinfriedungspflicht auf Verlangen
gavelBremenOrtsgesetze der Beiräte
gavelHamburgBebauungspläne mit Gestaltungsregeln
gavelHessenOrtsüblich 1,20 m
gavelMecklenburg-VorpommernKein Nachbarrechtsgesetz
gavelNiedersachsenOrtsüblich 1,20 m
gavelNordrhein-WestfalenEinfriedungspflicht auf Verlangen
gavelRheinland-PfalzOrtsüblich 1,20 m
gavelSaarlandOrtsüblich 1,20 m
gavelSachsenKein Nachbarrechtsgesetz
gavelSachsen-AnhaltNachbarrecht nennt 2,00 m
gavelSchleswig-HolsteinOrtsüblich 1,20 m
gavelThüringenOrtsüblich 1,20 m
Die ausführliche Erklärung mit Messregeln, Sichtdreieck und Checkliste steht im Pillar-Ratgeber zur Zaunhöhe.
Wir prüfen Höhe, Abstand und Bebauungsplan beim Aufmaß mit und fragen bei Bedarf beim Bauamt nach.
