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Wie hoch darf ein Zaun in Sachsen sein?

In Sachsen sind Einfriedungen bis 2,00 m Höhe verfahrensfrei. An der Grenze zum Nachbarn gilt zusätzlich die ortsübliche Höhe. Beide Werte, mit Fundstelle.

Verfahrensfrei bis2,00 mOrtsüblich zum NachbarnortsüblichGemessen ab GeländeMauer und Sockel zählen mitBeim Aufmaß geprüftwir fragen bei Bedarf beim Bauamt nach
Wie hoch darf ein Zaun in Thüringen sein? bei TREKSTOR by Löwe
Die zwei Zahlen für Sachsen
  • Bauordnung: verfahrensfrei bis 2,00 m.
  • Nachbarrecht: keine feste Höhe, es gilt die Ortsüblichkeit.
  • Bebauungsplan: kann beides unterschreiten und geht dann vor.
  • Gemessen wird ab dem natürlichen Gelände, ein Sockel zählt zur Höhe dazu.

Was die Landesbauordnung sagt

§ 61 Absatz 1 Nummer 7 der Sächsischen Bauordnung stellt Einfriedungen bis zwei Meter Höhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich.

Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Alle materiellen Anforderungen gelten weiter: Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplans, Vorgaben zu Sichtdreiecken an Einfahrten und die Regeln des Nachbarrechts.

Was zum Nachbarn gilt

Sachsen hat kein eigenes Nachbarrechtsgesetz mit Höhenvorgabe. Maßstab sind das BGB, die Ortsüblichkeit und der Bebauungsplan der Gemeinde.

Diese zweite Zahl ist der Grund für die meisten Missverständnisse. Die Bauordnung richtet sich an die Behörde und beantwortet die Frage nach dem Bauantrag. Das Nachbarrecht richtet sich an den Nachbarn und beantwortet die Frage, was an der gemeinsamen Grenze zulässig ist. Beide gelten gleichzeitig.

In der Praxis in Sachsen

Weil eine landesrechtliche Höhenangabe für die Grenze fehlt, ist in Sachsen der Bebauungsplan die maßgebliche Quelle. In den Gründerzeitvierteln von Leipzig und Dresden sind zudem Erhaltungssatzungen verbreitet, die das Straßenbild schützen und Einfriedungen mitregeln. Wer dort eine moderne, geschlossene Anlage plant, sollte vorab beim Bauamt nachfragen, damit die Bestellung nicht an der Genehmigung vorbeigeht.

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Zu beachtenDie Antwort steht fast immer im Bebauungsplan der Gemeinde.

So wird gemessen

  • Ab dem natürlichen Gelände, nicht von der Mauer oder vom aufgeschütteten Beet aus.
  • Sockel und Mauer zählen mit. Eine 40 cm hohe Mauer plus 1,80 m Zaun sind 2,20 m Einfriedung.
  • Bei Hanglage wird an der höchsten Stelle gemessen. Wer in Stufen setzt, misst jede Stufe einzeln.
  • An der Einfahrt gilt zusätzlich das Sichtdreieck: Blickdichte Elemente bleiben dort meist unter etwa 80 cm.

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Häufige Fragen

Was gilt ohne Nachbarrechtsgesetz?add

Die Regeln des BGB und die Ortsüblichkeit. Praktisch entscheidet, was in der Straße steht und was der Bebauungsplan festsetzt.

Was ist eine Erhaltungssatzung?add

Eine kommunale Vorschrift zum Schutz des Ortsbildes. Sie kann Vorgaben zu Material und Ausführung enthalten, die über die Bauordnung hinausgehen.

Brauche ich in Sachsen einen Bauantrag für zwei Meter?add

Innerorts nein, bis zwei Meter ist verfahrensfrei. Im Außenbereich sieht es anders aus.

Wo steht die verbindliche Regel für mein Grundstück?add

Im Bebauungsplan der Gemeinde und, sofern vorhanden, in einer Gestaltungssatzung. Beide gehen der allgemeinen Regel vor. Ein Anruf beim Bauamt klärt das meist in wenigen Minuten.

Stand September 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext und die örtlichen Festsetzungen. Die vollständige Erklärung steht im Pillar-Ratgeber zur Zaunhöhe.

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