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Zaunhöhe-Check: Wie hoch darf mein Zaun sein?

Zwei Gesetze entscheiden über die Höhe: die Landesbauordnung, ab wann ein Bauantrag nötig wird, und das Nachbarrecht, was an der Grenze zulässig ist. Der Check holt beide Werte für Ihr Bundesland und prüft Ihre Wunschhöhe dagegen.

Zaunhöhe-Check

Wie hoch darf mein Zaun sein?

Postleitzahl eingeben, geplante Höhe wählen: Sie sehen sofort, ob ein Bauantrag nötig ist und was zum Nachbarn gilt, mit Paragraf und Fundstelle. Das Ergebnis können Sie als PDF speichern.

Das Bundesland wird aus der Postleitzahl erkannt; an Landesgrenzen bitte kurz prüfen und bei Bedarf umstellen.

Warum der Bebauungsplan das letzte Wort hat

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Die Landesbauordnung sagt nur, dass Sie für einen Zaun bis zur genannten Höhe keinen Bauantrag stellen müssen. Ob er dort stehen darf, entscheidet der Bebauungsplan der Gemeinde: Viele Pläne begrenzen Einfriedungen zur Straße auf 1,20 oder 1,50 m, schreiben offene Zäune ohne Sockel vor oder verbieten Sichtschutz zur Straßenseite ganz. Dazu kommen Gestaltungssatzungen, Denkmalbereiche und das Sichtdreieck an Einmündungen. Wer den Bebauungsplan nicht kennt, fragt beim Bauamt; die Auskunft ist kostenlos und dauert meist wenige Tage.

Was zum Nachbarn gilt

An der Grundstücksgrenze gilt das Nachbarrecht des Landes. Es nennt eine ortsübliche Höhe, in den meisten Ländern 1,20 oder 1,25 m, und regelt, wer eine Einfriedung verlangen kann und wer sie bezahlt. Ein höherer Zaun direkt an der Grenze ist damit nicht verboten, braucht aber je nach Land Abstand oder die Zustimmung des Nachbarn. Fünf Länder haben gar kein Nachbarrechtsgesetz, dort gelten BGB und Ortsüblichkeit. Unser Rat aus vielen Montagen: den Nachbarn vorher ansprechen, die Zustimmung schriftlich festhalten, den Zaun ein paar Zentimeter auf die eigene Seite setzen.

> tip: Der Check ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihres Bauamts, und die holen wir beim Aufmaß auf Wunsch für Sie ein.

Häufige Fragen zur Zaunhöhe

Zählt der Sockel zur Zaunhöhe?add

Ja. Gemessen wird ab dem natürlichen Gelände bis zur Oberkante, Mauer, Sockel und Aufschüttung eingeschlossen.

Was gilt bei Hanglage?add

Die Höhe wird auf der jeweils niedrigeren Geländeseite gemessen. Bei stufigen Zäunen zählt jedes Feld für sich.

Darf der Nachbar die schöne Seite verlangen?add

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, in manchen Ländern ist es Brauch. Bei Systemzäunen stellt sich die Frage nicht: beide Seiten sehen gleich aus.

Brauche ich für ein Tor eine Genehmigung?add

Tore gehören zur Einfriedung und folgen derselben Höhengrenze. Elektrische Antriebe brauchen keine Genehmigung, aber die Sicherheitstechnik nach DIN EN 12453. {cta: Unsicher, was bei Ihnen gilt? Wir prüfen Höhe, Abstand und Bebauungsplan beim Aufmaß mit und fragen bei Bedarf beim Bauamt nach.}

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