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Wie hoch darf ein Zaun in Baden-Württemberg sein?

In Baden-Württemberg sind Einfriedungen im Innenbereich ohne Höhenbegrenzung verfahrensfrei. An der Grenze zum Nachbarn gilt zusätzlich die ortsübliche Höhe. Beide Werte, mit Fundstelle.

Verfahrensfrei biskeine HöhengrenzeOrtsüblich zum Nachbarn1,50 mGemessen ab GeländeMauer und Sockel zählen mitBeim Aufmaß geprüftwir fragen bei Bedarf beim Bauamt nach
Wie hoch darf ein Zaun in Thüringen sein? bei TREKSTOR by Löwe
Die zwei Zahlen für Baden-Württemberg
  • Bauordnung: keine Höhengrenze im Innenbereich.
  • Nachbarrecht: im Zweifel 1,50 m.
  • Bebauungsplan: kann beides unterschreiten und geht dann vor.
  • Gemessen wird ab dem natürlichen Gelände, ein Sockel zählt zur Höhe dazu.

Was die Landesbauordnung sagt

Der Anhang zu § 50 der Landesbauordnung stellt Einfriedungen im Innenbereich ohne Höhenbegrenzung verfahrensfrei. Baden-Württemberg ist damit das einzige Land, dessen Bauordnung für Einfriedungen innerorts gar keine Zahl nennt.

Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Alle materiellen Anforderungen gelten weiter: Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplans, Vorgaben zu Sichtdreiecken an Einfahrten und die Regeln des Nachbarrechts.

Was zum Nachbarn gilt

Nach § 11 des Nachbarrechtsgesetzes wächst der einzuhaltende Grenzabstand, sobald eine tote Einfriedung höher als 1,50 m wird. Wer höher bauen will, muss also weiter von der Grenze wegrücken oder sich mit dem Nachbarn einigen.

Diese zweite Zahl ist der Grund für die meisten Missverständnisse. Die Bauordnung richtet sich an die Behörde und beantwortet die Frage nach dem Bauantrag. Das Nachbarrecht richtet sich an den Nachbarn und beantwortet die Frage, was an der gemeinsamen Grenze zulässig ist. Beide gelten gleichzeitig.

In der Praxis in Baden-Württemberg

Die fehlende Höhengrenze in der Bauordnung führt regelmäßig zu Missverständnissen. Sie bedeutet nur, dass kein Bauantrag nötig ist, nicht dass jede Höhe zulässig wäre. In der Praxis entscheidet in Baden-Württemberg fast immer der Bebauungsplan, und der ist in den Neubaugebieten um Stuttgart und im Rhein-Neckar-Raum sehr detailliert.

info
Zu beachtenVerfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Der Bebauungsplan setzt in vielen Gemeinden 1,20 bis 1,50 m zur Straße.

So wird gemessen

  • Ab dem natürlichen Gelände, nicht von der Mauer oder vom aufgeschütteten Beet aus.
  • Sockel und Mauer zählen mit. Eine 40 cm hohe Mauer plus 1,80 m Zaun sind 2,20 m Einfriedung.
  • Bei Hanglage wird an der höchsten Stelle gemessen. Wer in Stufen setzt, misst jede Stufe einzeln.
  • An der Einfahrt gilt zusätzlich das Sichtdreieck: Blickdichte Elemente bleiben dort meist unter etwa 80 cm.

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Häufige Fragen

Darf ich in Baden-Württemberg beliebig hoch bauen?add

Aus Sicht der Bauordnung ist eine Einfriedung im Innenbereich ohne Höhengrenze verfahrensfrei. Begrenzt wird sie trotzdem: durch den Bebauungsplan, durch den wachsenden Grenzabstand nach § 11 NachbG und durch das Gebot der Rücksichtnahme.

Was heißt wachsender Grenzabstand?add

Über 1,50 m Höhe muss eine tote Einfriedung mit zunehmender Höhe weiter von der Grenze entfernt stehen. Wer direkt an die Grenze will, bleibt darunter oder holt die Zustimmung des Nachbarn ein.

Gilt das auch im Außenbereich?add

Nein. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelten deutlich engere Regeln, dort ist fast jede Einfriedung genehmigungspflichtig.

Wo steht die verbindliche Regel für mein Grundstück?add

Im Bebauungsplan der Gemeinde und, sofern vorhanden, in einer Gestaltungssatzung. Beide gehen der allgemeinen Regel vor. Ein Anruf beim Bauamt klärt das meist in wenigen Minuten.

Stand September 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext und die örtlichen Festsetzungen. Die vollständige Erklärung steht im Pillar-Ratgeber zur Zaunhöhe.

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