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Wie hoch darf ein Zaun in Nordrhein-Westfalen sein?

In Nordrhein-Westfalen sind Einfriedungen bis 2,00 m Höhe verfahrensfrei. An der Grenze zum Nachbarn gilt zusätzlich die ortsübliche Höhe. Beide Werte, mit Fundstelle.

Verfahrensfrei bis2,00 mOrtsüblich zum Nachbarn1,20 mGemessen ab GeländeMauer und Sockel zählen mitBeim Aufmaß geprüftwir fragen bei Bedarf beim Bauamt nach
Wie hoch darf ein Zaun in Thüringen sein? bei TREKSTOR by Löwe
Die zwei Zahlen für Nordrhein-Westfalen
  • Bauordnung: verfahrensfrei bis 2,00 m.
  • Nachbarrecht: im Zweifel 1,20 m.
  • Bebauungsplan: kann beides unterschreiten und geht dann vor.
  • Gemessen wird ab dem natürlichen Gelände, ein Sockel zählt zur Höhe dazu.

Was die Landesbauordnung sagt

§ 62 Absatz 1 Nummer 7a der Bauordnung NRW 2018 stellt Einfriedungen bis zwei Meter Höhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich.

Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Alle materiellen Anforderungen gelten weiter: Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplans, Vorgaben zu Sichtdreiecken an Einfahrten und die Regeln des Nachbarrechts.

Was zum Nachbarn gilt

§ 35 des Nachbarrechtsgesetzes NRW kennt eine Einfriedungspflicht für bebaute Grundstücke auf Verlangen des Nachbarn. Maßstab ist die ortsübliche Einfriedung, im Zweifel 1,20 m.

Diese zweite Zahl ist der Grund für die meisten Missverständnisse. Die Bauordnung richtet sich an die Behörde und beantwortet die Frage nach dem Bauantrag. Das Nachbarrecht richtet sich an den Nachbarn und beantwortet die Frage, was an der gemeinsamen Grenze zulässig ist. Beide gelten gleichzeitig.

In der Praxis in Nordrhein-Westfalen

NRW ist das Land mit den meisten Anfragen bei uns, und die häufigste Rückfrage lautet: Zwei Meter sind erlaubt, warum sagt der Nachbar etwas dagegen? Die Antwort liegt im Unterschied der beiden Gesetze. Die Bauordnung sagt, dass kein Bauantrag nötig ist. Das Nachbarrechtsgesetz sagt, was an der gemeinsamen Grenze zulässig ist, und das sind im Zweifel 1,20 m. Beides gilt gleichzeitig.

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Zu beachtenWer einen Sichtschutz über der ortsüblichen Höhe will, braucht die Zustimmung des Nachbarn.

So wird gemessen

  • Ab dem natürlichen Gelände, nicht von der Mauer oder vom aufgeschütteten Beet aus.
  • Sockel und Mauer zählen mit. Eine 40 cm hohe Mauer plus 1,80 m Zaun sind 2,20 m Einfriedung.
  • Bei Hanglage wird an der höchsten Stelle gemessen. Wer in Stufen setzt, misst jede Stufe einzeln.
  • An der Einfahrt gilt zusätzlich das Sichtdreieck: Blickdichte Elemente bleiben dort meist unter etwa 80 cm.

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Häufige Fragen

Zwei Meter oder 1,20 m: was gilt denn nun?add

Beides. Bis zwei Meter brauchen Sie keinen Bauantrag. An der Grenze zum Nachbarn gilt zusätzlich die ortsübliche Höhe, im Zweifel 1,20 m. Wer höher will, braucht die Zustimmung oder den entsprechenden Abstand.

Kann mein Nachbar eine Einfriedung verlangen?add

Bei bebauten Grundstücken ja. Die Kosten der gemeinsamen Einfriedung werden dann geteilt.

Was ist mit einem Sichtschutz auf der Terrasse?add

Eine Sichtschutzwand direkt an der Grenze ist etwas anderes als eine Einfriedung entlang der ganzen Grenze. Für sie gelten eigene Grenzabstände, und sie wird häufiger zum Streitpunkt.

Wo steht die verbindliche Regel für mein Grundstück?add

Im Bebauungsplan der Gemeinde und, sofern vorhanden, in einer Gestaltungssatzung. Beide gehen der allgemeinen Regel vor. Ein Anruf beim Bauamt klärt das meist in wenigen Minuten.

Stand September 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext und die örtlichen Festsetzungen. Die vollständige Erklärung steht im Pillar-Ratgeber zur Zaunhöhe.

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