Wie hoch darf ein Zaun in Berlin sein?
In Berlin sind Einfriedungen bis 2,00 m Höhe verfahrensfrei. An der Grenze zum Nachbarn gilt zusätzlich die ortsübliche Höhe. Beide Werte, mit Fundstelle.

- Bauordnung: verfahrensfrei bis 2,00 m.
- Nachbarrecht: im Zweifel 1,25 m.
- Bebauungsplan: kann beides unterschreiten und geht dann vor.
- Gemessen wird ab dem natürlichen Gelände, ein Sockel zählt zur Höhe dazu.
Was die Landesbauordnung sagt
§ 61 Absatz 1 Nummer 7 der Bauordnung für Berlin stellt Einfriedungen bis zwei Meter Höhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Alle materiellen Anforderungen gelten weiter: Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplans, Vorgaben zu Sichtdreiecken an Einfahrten und die Regeln des Nachbarrechts.
Was zum Nachbarn gilt
§ 23 des Berliner Nachbarrechtsgesetzes nennt im Zweifel einen 1,25 m hohen Maschendrahtzaun als ortsübliche Einfriedung. Wer höher oder blickdicht zur Grenze bauen will, braucht die Zustimmung des Nachbarn.
Diese zweite Zahl ist der Grund für die meisten Missverständnisse. Die Bauordnung richtet sich an die Behörde und beantwortet die Frage nach dem Bauantrag. Das Nachbarrecht richtet sich an den Nachbarn und beantwortet die Frage, was an der gemeinsamen Grenze zulässig ist. Beide gelten gleichzeitig.
In der Praxis in Berlin
In Berlin unterscheiden sich die Bezirke deutlich. In den Villengebieten in Zehlendorf und Grunewald sind hohe, blickdichte Einfriedungen die Regel, in den Siedlungen in Pankow und Treptow-Köpenick prägen niedrige, offene Zäune das Bild. Weil die Ortsüblichkeit auf die konkrete Straße abstellt, kann dieselbe Höhe im einen Bezirk zulässig und im anderen angreifbar sein.
So wird gemessen
- Ab dem natürlichen Gelände, nicht von der Mauer oder vom aufgeschütteten Beet aus.
- Sockel und Mauer zählen mit. Eine 40 cm hohe Mauer plus 1,80 m Zaun sind 2,20 m Einfriedung.
- Bei Hanglage wird an der höchsten Stelle gemessen. Wer in Stufen setzt, misst jede Stufe einzeln.
- An der Einfahrt gilt zusätzlich das Sichtdreieck: Blickdichte Elemente bleiben dort meist unter etwa 80 cm.
Alle Bundesländer im Vergleich
Alle 16 Bundesländer im Überblick
| Bundesland | Bauordnung | Nachbarrecht |
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Wo wir in Berlin bauen
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Wir prüfen Höhe, Abstand und Fundament beim Aufmaß mit und fragen bei Bedarf beim Bauamt nach.
Häufige Fragen
Wie hoch darf der Zaun zur Straße sein?add
Bauordnungsrechtlich bis zwei Meter. In vielen Siedlungsgebieten schreibt der Bebauungsplan des Bezirks aber 1,20 m für den Vorgarten vor. Ein Anruf beim Stadtplanungsamt klärt das in wenigen Minuten.
Muss ich mein Grundstück in Berlin einfrieden?add
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Das Nachbarrechtsgesetz regelt aber, was gilt, wenn eingefriedet wird und man sich nicht einigt.
Was ist mit dem Sichtdreieck an der Einfahrt?add
An Straßen mit Gehweg oder Radweg darf die Einfriedung die Sicht nicht verstellen. Blickdichte Elemente bleiben in den ersten Metern neben der Einfahrt meist unter etwa 80 cm.
Wo steht die verbindliche Regel für mein Grundstück?add
Im Bebauungsplan der Gemeinde und, sofern vorhanden, in einer Gestaltungssatzung. Beide gehen der allgemeinen Regel vor. Ein Anruf beim Bauamt klärt das meist in wenigen Minuten.
Stand September 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext und die örtlichen Festsetzungen. Die vollständige Erklärung steht im Pillar-Ratgeber zur Zaunhöhe.
